Informationen zum Thema Sozialversicherung:

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Beitragsgrundlagen und Beiträge GSVG
Beitragssätze ASVG
Höchstbeitragsgrundlagen
Geringfügigkeitsgrenze


Beitragsgrundlagen und Beiträge GSVG ab 1.1.2012

Bezeichnung
Beitragssatz in %

Mindest-beitragsgrundlage in Euro

Höchste Beitragsgrund-lage in Euro
Niedrigster Beitrag in Euro
Höchster Beitrag in Euro
 Krankenversicherung
a) nach dem GSVG im 1. bis 3. Jahr der Erwerbstätigkeit
7,65
537,78
4.935,00
41,14
b) ab dem 4. Jahr der Erwerbstätigkeit
7,65
671,02
4.935,00
51,33
377,53
 Unfallversicherung 1)
 Pensionsversicherung
a) nach dem GSVG im 1. bis 3. Jahr der Erwerbstätigkeit
17,5
537,78
4.935,00
94,11
b) ab dem 4. Jahr der Erwerbstätigkeit
17,5
654,83
4.935,00
114,60
863,63

1) pauschalierter Jahresbeitrag 99,00 €.

Zu beachten sind Sonderbestimmungen für neue Selbständige - zum Teil reduzierte Beitragsgrundlagen - und freiberuflich Selbständige (Opting Out und Sonderkassen)

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Beitragssätze ASVG für 2012

Beitragssätze (in %)

Bezeichnung
Arbeiter
Angestellte
insgesamt
Dienst-nehmer-anteil
Dienst-geber-anteil
insgesamt
Dienst-nehmeranteil
Dienstgeberanteil
Krankenversicherung, § 51 ASVG
7,65
3,95
3,70
7,65
3,82
3,83
Unfallversicherung, § 51 ASVG
1,40
1,40
1,40
1,40
Pensionsversicherung, § 51 ASVG
22,80
10,25
12,55
22,80
10,25
12,55
Arbeitslosenversicherung
6,55
3,00
3,55
6,55
3,00
3,55
IESG-Zuschlag
0,70
0,70
0,70
0,70
Arbeiterkammerumlage 1)
0,50
0,50
0,50
0,50
Wohnbauförderungsbeitrag
1,00
0,50
0,50
1,00
0,50
0,50
Schlechtwetter-entschädigungsbeitrag 2)
1,40
0,70
0,70
Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge 3)
1,53
1,53
1,53
1,53

1) bzw. Landarbeiterkammerumlage (in Wien und Burgenland wird keine Landarbeiterkammerumlage, sondern nur für einen Teil der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft die Arbeiterkammerumlage in der Höhe von 0,5% eingehoben). Lehrlinge sind von der Landarbeiterkammerumlage befreit.

2) nur für Arbeiter, für die die Schlechtwetterregelung im Baugewerbe gilt.

3) gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.

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Höchstbeitragsgrundlagen

monatliche Höchstbeitragsgrundlagen 2012

 
Höchstbeitrags
grundlage
monatlich
Höchstbeitrags
grundlage für
Sonderzahlungen
jährlich
in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung

EUR 4.935,-

EUR 9870,-
für den Schlechtwetter-
entschädigungsbeitrag
EUR 4.935,-
EUR 9870,-
für die Arbeitslosenversicherung
EUR 4.935,-
EUR 9870,-
für den Wohnbauförderungsbeitrag
EUR 4.935,-
-
für die Arbeiterkammerumlage
(Landarbeiterkammerumlage)
EUR 4.935,-
-*)
für den Zuschlag nach dem IESG
EUR 4.935,-
EUR 9870,-
für den Nacht-schwerarbeits-Beitrag
EUR 4.935,-
EUR 9870,-
*) ausgenommen Kärnten

 

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Geringfügigkeitsgrenze

Grenzbeträge für die Geringfügigkeit für 2012

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn es
   
a) für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens.............................EUR 28,89
insgesamt jedoch von höchstens......................................EUR 376,26
 
  oder
b) für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als...................EUR 376,26 gebührt.
 
c) Fallweise beschäftigte Personen als geringfügig, wenn in einem Kalendermonat pro Arbeitstag ein Entgelt von höchstens.............................................. EUR 28,89
insgesamt jedoch von höchstens..................................... EUR 376,26
gebührt.